Hort FAQ
Hier finden Sie einen Überblick der häufig gestellten Fragen
Allgemeine Fragen zu Beiträgen
Anmeldegebühren bei Neueintritt Ihres Kindes
Diese werden nach erfolgter Aufnahme eingefordert. Darin enthalten ist unter anderem eine Einschreib- und Verwaltungsgebühr. Der darüber hinaus gezahlte Betrag wird auf dem Beitragskonto Ihres Kindes für den September des Schuljahres gutgeschrieben, in welchem Ihr Kind beginnt. Die Differenz auf die aktualisierten Beiträge wird mit dem Oktober-Schulgeld erhoben.
Die gültigen Tarife für das nächste Schuljahr werden immer zum Ende des laufenden Schuljahres festgesetzt.
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass sämtliche Gebühren verfallen, wenn eine Abmeldung erfolgt.
Herzlich willkommen in der Schulgemeinschaft und einen guten Start!
Der/die Obsorgeberechtigte:n verpflichten sich zur ungeteilten Hand, den Jahresbeitrag jährlich und das Schulgeld monatlich, 12 x pro Schuljahr zu entrichten. Alle unsere Beiträge sind Jahresbeiträge, die der Einfachheit wegen auf 12 Monate verteilt fällig werden. Unser Beitragsjahr fängt mit September an und endet mit August des darauffolgenden Jahres. Die jeweils zu entrichtenden Beträge sind dem aktuellen Tarifblatt zu entnehmen.
Der Jahresbeitrag wird bei vorliegender Einziehungsermächtigung im Oktober für das folgende Schuljahr vom genannten Konto abgebucht. Die monatlichen Beiträge werden bei vorliegender Einziehungsermächtigung bis spätestens 5. jeden Monats (September bis August) vom genannten Konto abgebucht, andernfalls sind die Beiträge jedenfalls zum 5. jeden Monats (September bis August) zur Zahlung fällig.
Der Jahresbeitrag umfasst neben der Spende an das Österreichische Jugendrotkreuz, Schulzeitung, Schulbücherei sowie feierliche Aktivitäten und den Beitrag für die Schüler:innen-Gruppenunfallversicherung auch einen Beitrag für Formulare, Kopien und Zeugnisse, die an die Schüler:innen während des Schuljahres ausgegeben werden und einen Beitrag für die Erhaltung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur (u.a. für digitale Tafeln, Beamer, W-LAN-Aus- u. Aufbau, Lizenzen, Fortbildungen, Bandbreite, HDMI-Kabel etc.).
An unserem Standort bieten wir eine Morgenbetreuung von 06:45 Uhr bis 07:30 Uhr für Schüler:innen der Volksschule sowie der Mittelschule an.
Die Anmeldung zur Morgenbetreuung ist eine verbindliche Monatsanmeldung. Das Formular für die Anmeldung erhalten Sie am Elternabend im Herbst oder im Sekretariat.
Das Personal für die Betreuung Ihres Kindes in der Morgenbetreuung wird vom Schulerhalter bereitgestellt.
Die monatlichen Kosten finden Sie auf dem aktuellen Tarifblatt, unabhängig davon, an wie vielen Tagen Ihr Kind die Morgenbetreuung besucht. Der Betrag wird analog zum Schulgeld und zu den Beiträgen für den Hort monatlich eingezogen.
Wenn Ihr Kind nicht zur Morgenbetreuung angemeldet ist, ist der Einlass in das Schulgebäude ab 07:30 Uhr möglich.
Die Anmeldung zum Hort ist eine verbindliche Jahresanmeldung. Änderungen sind nur zum Schulende für das kommende Schuljahr möglich und sind schriftlich bekannt zu geben.
Der/die Obsorgeberechtigte:n verpflichten sich zur ungeteilten Hand, den Jahresbeitrag jährlich und den Hortbeitrag monatlich, 12 x pro Schuljahr zu entrichten. Alle unsere Beiträge sind Jahresbeiträge, die der Einfachheit wegen auf 12 Monate verteilt fällig werden. Unser Beitragsjahr fängt mit September an und endet mit August des darauffolgenden Jahres. Die jeweils zu entrichtenden Beträge sind dem aktuellen Tarifblatt zu entnehmen, welches auf der Schulhomepage veröffentlicht wird.
Auf Basis Ihrer Anmeldungen tätigen wir die Personalplanung in den Teams Schulküche, Hort sowie Einkäufe.
Der Jahresbeitrag wird bei vorliegender Einziehungsermächtigung im Oktober für das folgende Schuljahr vom genannten Konto abgebucht. Die monatlichen Beiträge werden bei vorliegender Einziehungsermächtigung bis spätestens 5. jeden Monats (September bis August) vom genannten Konto abgebucht, andernfalls sind die Beiträge jedenfalls zum 5. jeden Monats (September bis August) zur Zahlung fällig.
Die Beitragssätze für den Besuch unserer Einrichtungen gelten unter der Bedingung, dass die derzeitig gültigen Förderungen/Subventionen des Landes bzw. des Magistrates nicht gesenkt werden.
Halbtägige Betreuung ohne Essen: 07:00 – 11:30 Uhr
Halbtägige Betreuung mit Essen: 07:00 – 12:30 Uhr
Ganztägige Betreuung: 07:00 – 17:00 bzw. 16:00 Uhr