Volksschule FAQ
Hier finden Sie einen Überblick der häufig gestellten Fragen
Allgemeine Fragen zu Beiträgen
Anmeldegebühren bei Neueintritt Ihres Kindes
Diese werden nach erfolgter Aufnahme eingefordert. Darin enthalten ist unter anderem eine Einschreib- und Verwaltungsgebühr. Der darüber hinaus gezahlte Betrag wird auf dem Beitragskonto Ihres Kindes für den September des Schuljahres gutgeschrieben, in welchem Ihr Kind beginnt. Die Differenz auf die aktualisierten Beiträge wird mit dem Oktober-Schulgeld erhoben.
Die gültigen Tarife für das nächste Schuljahr werden immer zum Ende des laufenden Schuljahres festgesetzt.
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass sämtliche Gebühren verfallen, wenn eine Abmeldung erfolgt.
Herzlich willkommen in der Schulgemeinschaft und einen guten Start!
Der/die Obsorgeberechtigte:n verpflichten sich zur ungeteilten Hand, den Jahresbeitrag jährlich und das Schulgeld monatlich, 12 x pro Schuljahr zu entrichten. Alle unsere Beiträge sind Jahresbeiträge, die der Einfachheit wegen auf 12 Monate verteilt fällig werden. Unser Beitragsjahr fängt mit September an und endet mit August des darauffolgenden Jahres. Die jeweils zu entrichtenden Beträge sind dem aktuellen Tarifblatt zu entnehmen.
Der Jahresbeitrag wird bei vorliegender Einziehungsermächtigung im Oktober für das folgende Schuljahr vom genannten Konto abgebucht. Die monatlichen Beiträge werden bei vorliegender Einziehungsermächtigung bis spätestens 5. jeden Monats (September bis August) vom genannten Konto abgebucht, andernfalls sind die Beiträge jedenfalls zum 5. jeden Monats (September bis August) zur Zahlung fällig.
Der Jahresbeitrag umfasst neben der Spende an das Österreichische Jugendrotkreuz, Schulzeitung, Schulbücherei sowie feierliche Aktivitäten und den Beitrag für die Schüler:innen-Gruppenunfallversicherung auch einen Beitrag für Formulare, Kopien und Zeugnisse, die an die Schüler:innen während des Schuljahres ausgegeben werden und einen Beitrag für die Erhaltung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur (u.a. für digitale Tafeln, Beamer, W-LAN-Aus- u. Aufbau, Lizenzen, Fortbildungen, Bandbreite, HDMI-Kabel etc.).
An unserem Standort bieten wir eine Morgenbetreuung von 06:45 Uhr bis 07:30 Uhr für Schüler:innen der Volksschule sowie der Mittelschule an.
Die Anmeldung zur Morgenbetreuung ist eine verbindliche Monatsanmeldung. Das Formular für die Anmeldung erhalten Sie am Elternabend im Herbst oder im Sekretariat.
Das Personal für die Betreuung Ihres Kindes in der Morgenbetreuung wird vom Schulerhalter bereitgestellt.
Die monatlichen Kosten finden Sie auf dem aktuellen Tarifblatt, unabhängig davon, an wie vielen Tagen Ihr Kind die Morgenbetreuung besucht. Der Betrag wird analog zum Schulgeld und zu den Beiträgen für den Hort monatlich eingezogen.
Wenn Ihr Kind nicht zur Morgenbetreuung angemeldet ist, ist der Einlass in das Schulgebäude ab 07:30 Uhr möglich.
Allgemeine FAQ Volksschule
Ab Mai 2023 ist die Voranmeldung für das Schuljahr 2023/24 möglich.
- Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und mailen es an
office@vs-st-ursula.ksn.at (Sekretariat) oder
direktion@vs-st-ursula.ksn.at (Direktion). - Ab Ende Oktober werden Termine für das Aufnahmegespräch mit Ihrem Kind vergeben. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter +43 (0) 463 513 516-30 (Sekretariat)
+43 (0) 463 513 516-15 (Direktion) oder per Mail (siehe oben) erfolgen.
- Die „praktische“ Schuleinschreibung findet voraussichtlich im Februar statt. Der Termin wird noch bekanntgegeben.
Bis Ende Februar 2023 erfolgt dann die Mitteilung, ob ein Schulplatz für Ihr Kind gesichert ist.
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Taufschein des Kindes; Meldezettel des Kindes und eines Elternteiles;
Jedes Kind hat die gleichen Chancen, an der VS St. Ursula einen Schulplatz zu bekommen, unabhängig davon, wo es den Kindergarten besucht.
Die Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet. Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.
Die Schulbedarfsliste wird beim ersten Elternabend (noch vor den Sommerferien) von der Klassenlehrerin ausgeteilt und besprochen.
Ja, die Geburtstage der Kinder werden gefeiert
Die Verhaltensvereinbarungen für Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte werden jährlich besprochen und unterschrieben.
Ja, der Wunsch kann geäußert bzw. auf der VOR/ANMELDUNG vermerkt werden. Wenn aus organisatorischer oder pädagogischer Sicht nichts dagegen spricht, bemüht sich die Schulleitung, Wünsche zu berücksichtigen.
Die große Pause, in der die Kinder ihre mitgebrachte Jause essen können, dauert offiziell von 9.25 – 9.40 Uhr. Die Pausenzeit kann jedoch je nach Schulstufe und Aktivitäten variieren – dies liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft.
Alle Informationen bezüglich des Hortbesuchs entnehme Sie bitte der Homepage des Horts.
Außerschulische Angebote nach dem Unterricht:
- Chor (Edeltraud Hirm - Gustav Mahler Musikschule)
- Musik Mobil – musik.experimente (Edeltraud Hirm - Gustav Mahler Musikschule)
- Flöte (Doris Lindenberger - Gustav Mahler Musikschule)
- Gitarre/Ukulaika (Peter Petrow - Tanzetage)
- Floorball (Benjamin Rassl – Volksschule in Bewegung)
- Ballett/Hip Hop/ Shuffle Dance (Ballettschule Knoll)
- Schach (Eva Maria Schmied)
An das Sekretariat, die Pforte oder die Direktion.
- Geburtstage
- Schulanfangsgottesdienst
- Festtag der hl. Ursula
- Messe mit Adventkranzsegnung
- vorweihnachtlicher Gottesdienst
- Festtag der hl. Angela
- Aschenkreuz
- vorösterlicher Gottesdienst
- Erstkommunionen für die katholischen Kinder der 2. Klassen
- Fronleichnamsfest mit Prozession
- Sommerfest
- Schulschlussgottesdienst
Gemeinsames Beten, Vorbereiten und Feiern der Feste im christlichen Jahreskreis, christliche Wertevermittlung wie z. B. Hilfsbereitschaft, Achtsamkeit, Schöpfungsverantwortung, wertschätzender Umgang